OGH, B. v. 18.11.2014, 4 Ob 191/14p
Der Zeichenbestandteil „PLANT“ als englischer Ausdruck für „Pflanze“ ist nicht beschreibend für (pflanzliche) Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel. Der Bedeutungsgehalt von „PLANT“ ist nicht geeignet, die visuelle und klangliche Ähnlichkeit zum Zeichenbestanteil „PRET“ zu neutralisieren.