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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
13. Februar 2017

BPatG, B. v. 28.4.2016, Az. 25 W (pat) 18/15

Die Zeichen Umckaloabo und Afrokulabo sind nicht verwechslungsfähig. Der Umstand, dass es sich jeweils um lange und schwer einprägsame Zeichen handelt, die in Richtung einer afrikanischen Sprache gedeutet werden können, erlaubt keine andere Beurteilung.
08. Februar 2017

BPatG, B. v. 12.7.2016, Az. 24 W (pat) 522/15

Wenn das Fachpublikum innerhalb eines Gesamtkennzeichens einen Bestandteil (hier „Robugen“) als Herstellerkennzeichnung versteht, dann kann der andere Zeichenbestandteil (hier „Diacaro“) als eigentliche Produktkennzeichnung eine selbstständig kollisionsbegründende Stellung innehaben.
29. Januar 2017

EuG, Urt. v. 15.12.2016, Az. T-330/15

Die Wortmarke „BasenCitrate“ ist unabhängig von der Frage, ob das Zeichen bereits sachbeschreibend verwendet worden ist, aufgrund absoluter Eintragungshindernisse schutzunfähig.
25. Januar 2017

LG Hamburg, Urt. v. 12.7.2016, Az. 312 O 476/15

Die Marke WARTNER wird durch die Verwendung der Marke WORTIE trotz Warenidentität und selbst bei Annahme gesteigerter Kennzeichnungskraft der Klagemarke nicht verletzt. Etwaige lauterkeitsrechtliche Ansprüche wegen Nachahmung der Produktaufmachung scheiden vorliegend aus.
23. Dezember 2016

EUIPO, Beschl. v. 22. 11.2016 (B 2 566 175)

Zwischen den Zeichen RETISAN und RENASAN besteht im Hinblick auf Waren der Klasse 3 und 5 – trotz teilweiser Warenidentität und unterstellter durchschnittlicher Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr.
07. August 2016

BPatG, B. v. 23.6.2016, Az. 25 W (pat) 106/14

Für das Bestehen eines absoluten Eintragungshindernisses genügt es, dass das als Marke angemeldete Zeichen aus Sicht des Fachverkehrs keine Unterscheidungskraft aufweist.
18. Juli 2016

BPatG, B. v. 27.4.2016, Az. 25 W (pat) 536/13

Restriktive Entscheidung zu Kurzmarken. Zwischen den Marken Diclo und Diclac besteht keine Verwechslungsgefahr.
05. Juli 2016

EuG, Urt. v. 13. 5.2016, T-312/15

Zwischen den Zeichen MIVACRON und MITOCHRON besteht im Hinblick auf Waren der Klasse 5 – trotz erhöhter Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – Verwechslungsgefahr.
18. Mai 2016

EuG, Urt. v. 21.1.2016, T-802/14

Die Zeichen LEMA und Lenah.C sind nicht verwechslungsfähig. Dokumente, die erstmals vor dem EuG vorgelegt werden, um zu zeigen, dass der Buchstabe „C“ im Arzneimittelsektor verbreitet als Hinweis auf Vitamin C verwendet wird, können nicht mitberücksichtigt werden.
28. März 2016

UKIPO, decision of 15 February 2016 in Case O/083/16

The fact that the launch of a pharmaceutical product is delayed due to complex clinical studies and the necessity of patent applications does not constitute a proper reason for non-use of its trademark.
06. März 2016

Turkish Patent Institute, decision of January 25, 2014 in Case 2013-G-374027

The product appearance of a transdermal plaster is eligible to protection as a figurative mark for pharmaceutical preparations for the treatment of Alzheimer type dementia in class 5.
14. Februar 2016

BPatG, B. v. 24.12.2015, Az. 30 W (pat) 42/13

Wird eine kennzeichnungsschwache Marke (Dorzo) nur in Kombination mit weiteren Elementen (Vision) benutzt, kann dies einer rechtserhaltenden Benutzung auch dann entgegenstehen, wenn das weitere Element seinerseits einen sachbeschreibenden Anklang hat.
07. Februar 2016

EuG, Urt. v. 12.11.15, T-253/13

Der Begriff „IRAP“ ist mangels Unterscheidungskraft für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 5, 10, 42 und 44 nicht eintragungsfähig. Der im vorliegenden Fall allein relevante Fachverkehr versteht das Zeichen als Abkürzung für „Interleukin-1-Rezeptor- Antagonist-Protein.“