EuG, Urt. v. 23.1.2014, T-221/12
Soweit ein Produkt in Klasse 5 fällt, ist eine Ähnlichkeit mit Lebensmitteln grundsätzlich zu verneinen. Dabei kann eine Ware auch dann unter Klasse 5 fallen, wenn sei keinen im strengen Sinn medizinischen Zweck erfüllt.