EuG, Urt. v. 10.12.2014, T-605/11
Auch kennzeichnungsschwache Elemente (wie hier „Bio-“ für pharmazeutische Produkte) können zur Verwechslungsgefahr beitragen. Eine Monopolisierung beschreibender Zeichenbestandteile ist nicht zu befürchten, da diese Elemente nur in Kombination mit weiteren Zeichenbestandteilen Schutz genießen.