BPatG, B. v. 24.12.2015, Az. 30 W (pat) 42/13
Wird eine kennzeichnungsschwache Marke (Dorzo) nur in Kombination mit weiteren Elementen (Vision) benutzt, kann dies einer rechtserhaltenden Benutzung auch dann entgegenstehen, wenn das weitere Element seinerseits einen sachbeschreibenden Anklang hat.