EuG, Urt. v. 16.6.2015, T-306/13
Meldet ein Geschäftsführer eines Unternehmens das von diesem als Unternehmensname genutzte Zeichen kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen über einen Strohmann als Gemeinschaftsmarke an, ohne das Unternehmen hierüber zu informieren, kann eine bösgläubige Markenanmeldung vorliegen.