Tag-Archiv: BPatG

13. Februar 2017

Umckaloabo v Afrokulabo klein

BPatG, B. v. 28.4.2016, Az. 25 W (pat) 18/15

Die Zeichen Umckaloabo und Afrokulabo sind nicht verwechslungsfähig. Der Umstand, dass es sich jeweils um lange und schwer einprägsame Zeichen handelt, die in Richtung einer afrikanischen Sprache gedeutet werden können, erlaubt keine andere Beurteilung.

08. Februar 2017

Diacaro Robugen = Diacard klein

BPatG, B. v. 12.7.2016, Az. 24 W (pat) 522/15

Wenn das Fachpublikum innerhalb eines Gesamtkennzeichens einen Bestandteil (hier „Robugen“) als Herstellerkennzeichnung versteht, dann kann der andere Zeichenbestandteil (hier „Diacaro“) als eigentliche Produktkennzeichnung eine selbstständig kollisionsbegründende Stellung innehaben.

07. August 2016

Salviacur klein

BPatG, B. v. 23.6.2016, Az. 25 W (pat) 106/14

Für das Bestehen eines absoluten Eintragungshindernisses genügt es, dass das als Marke angemeldete Zeichen aus Sicht des Fachverkehrs keine Unterscheidungskraft aufweist.

18. Juli 2016

Diclo Diclac small

BPatG, B. v. 27.4.2016, Az. 25 W (pat) 536/13

Restriktive Entscheidung zu Kurzmarken. Zwischen den Marken Diclo und Diclac besteht keine Verwechslungsgefahr.

14. Februar 2016

Dorzo klein

BPatG, B. v. 24.12.2015, Az. 30 W (pat) 42/13

Wird eine kennzeichnungsschwache Marke (Dorzo) nur in Kombination mit weiteren Elementen (Vision) benutzt, kann dies einer rechtserhaltenden Benutzung auch dann entgegenstehen, wenn das weitere Element seinerseits einen sachbeschreibenden Anklang hat.

29. Dezember 2015

Sebamed fedamed klein

BPatG, B. v. 2.10.2015, Az. 25 W (pat) 107/14

Die Wortmarke „Sebamed“ und die Wort-/Bildmarke „fedamed“ sind verwechslungsfähig. Beim Zeichenvergleich ist das kennzeichnungsschwache Element „med“ mitzuberücksichtigen.

26. November 2015

sweat off klein

BPatG, B. v. 27.8.2015, Az. 30 W (pat) 23/13

Die Wortfolge „sweat off – Free your life.“ ist als Kombination einer beschreibenden Wirkungs- bzw. Bestimmungsangabe und eines anpreisenden Werbeslogans für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 42 und 44 nicht unterscheidungskräftig.

19. November 2015

Isana-Iasan klein

BPatG, B. v. 7.7.2015, Az. 24 W (pat) 14/13

Die Zeichen „IASAN“ und „ISANA“ können verwechslungsfähig sein. Eine nur entfernte Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr allerdings nicht aus.

07. November 2015

Mega Men klein

BPatG, B. v. 8.10.2015, 25 W (pat) 5/13

Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig.

25. Oktober 2015

MPH klein

BPatG, B. v. 29.07.2015, 29 W (pat) 78/12

Eine Buchstabenfolge ist dann nicht eintragungsfähig, wenn sie die gebräuchliche und für die angesprochenen Verkehrskreise verständliche Abkürzung einer beschreibenden Angabe darstellt.

10. Oktober 2015

MELVITA v MEVIDA klein

BPatG, B. v. 25.3.2015, Az. 29 W (pat) 532/12

Das BPatG nimmt ausführlich zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im pharmazeutischen Bereich Stellung. Die Marken MEVIDA und MELVITA sind hinsichtlich eines Teils der Waren und Dienstleistungen verwechselbar.

17. September 2015

Arthromobil klein

BPatG, B. v. 21.5.2015, Az. 30 W (pat) 30/13

Der Umstand, dass der Fachverkehr sowie fachlich interessierte Teile wie hier bei Arthromobil den Sinngehalt der Elemente eines Zeichens verstehen und einen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren herstellen, reicht für sich genommen noch nicht aus, um dem Gesamtzeichen Schutz zu versagen.

07. August 2015

Silicium-Sorbent klein

BPatG, B. v. 15.7.2015, Az. 25 W (pat) 603/12

Sind bei einer Wortkombination wie hier „Silicium-Sorbent“ ohne konkreten Produktbezug mehrere Verständnismöglichkeiten gegeben, so ist das Zeichen regelmäßig bereits dann schutzunfähig, wenn eine der möglichen Bedeutungen beschreibenden Charakter hat.

05. Juli 2015

Sander v Sandter 1953 klein

BPatG, B. v. 1.6.2015, Az. 24 W (pat) 46/1

Die Marke SANDER wird trotz geringer Umsatzzahlen rechtserhaltend benutzt. Das Zeichen ist mit der Marke SANDTER 1953 klanglich verwechselbar ähnlich.

29. Juni 2015

Yosoi klein

BPatG, B. v. 15.1.2015, Az. 25 W (pat) 76/11

Für die Auslegung, ob die mit der Marke gekennzeichnete Ware unter einen Warenbegriff des Verzeichnisses fällt, ist von der natürlichen Bedeutung des Begriffs nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie von der bei der Klasseneinteilung und der Ähnlichkeit von Waren verwendeten Fachterminologie auszugehen.

27. Juni 2015

ILAPO = diapo klein

BPatG, B. v. 22.1.2015, Az. 30 W (pat) 10/12

Besteht ein Zeichen aus einem beschreibenden Element (hier: deutsche internet apotheke) und einer als solchen nicht sofort erkennbaren, graphisch herausgestellten Kurzform desselben (hier: diapo), so ist in Kollisionsfällen vorrangig auf den letztgenannten Bestandteil abzustellen.

07. Juni 2015

rauch frei spritze klein

BPatG, B. v. 26.5.2015, Az. 27 W (pat) 507/15

Einfache graphische Gestaltungen und Verzierungen des Schriftbildes sind nicht geeignet, die fehlende Unterscheidungskraft der Wortelemente (hier: „rauch frei spritze“ u.a. für medizinische Präparate und Artikel) aufzuwiegen.

20. Mai 2015

Eubos vs Epos klein

BPatG, Beschl. v. 2.4.2015, 24 W (pat) 7/12

Zwischen Waren der Klasse 3 und Waren mit medizinischer Zweckbestimmung in Klasse 5 kann bei funktionaler Austauschbarkeit eine durchschnittliche Warenähnlichkeit bestehen. Das führt bei ebenfalls durchschnittlicher Kennzeichnungskraft und klanglicher Ähnlichkeit der Vergleichszeichen zu Verwechslungsgefahr.

14. Mai 2015

INN klein

Margret Knitter, LL.M.

It is a common practice that pharmaceutical trade marks allude to international non-proprietary names. The article explains, how such an allusion impacts on the scope of protection under German law.

09. Februar 2015

Crosstape klein

BPatG, B. v. 5.1.2015, 25 W (pat) 14/13

Das Zeichen CROSSTAPE ist beschreibend für kreuzförmige bzw. querverlaufende Pflaster und Klebebänder und war daher aufgrund fehlender Unterscheidungskraft für die umfassten Waren der Klasse 5 für nichtig zu erklären.

28. Januar 2015

Korovit vs Dorovit klein

BPatG, B. v. 9.10.2014, 30 W (pat) 13, 14/14

Die Übereinstimmung in einem beschreibenden Bestandteil führt bei eingliedrigen Zeichen ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht dazu, dass die diese Zeichen durch den jeweils anderen (abweichenden) Bestandteil geprägt werden.

24. Januar 2015

Multisana klein

BPatG, B. v. 27.11.2014, 30 W (pat) 550/13

Der Verkehr sieht in dem Bestandteil „Multi“ einen beschreibenden Hinweis auf Nahrungsergänzungsmittel, so dass diesem Bestandteil jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Deshalb wird der Verkehr bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auch die weiteren Bestandteile beachten, die im Gesamteindruck nicht zurücktreten.

12. November 2014

Atoderm vs Amoderm klein

BPatG, B. v. 12.11.2014, 25 W (pat) 507/13

Zwischen Kosmetika und Dermatika besteht eine große Ähnlichkeit. Die hierfür sprechenden Gesichtspunkte lassen sich auf das Verhältnis zwischen Kosmetika und Antimykotika übertragen, die ihrerseits zu Dermatika identisch oder hochgradig ähnlich sind. Dass Dermatika und Antimykotika in der Roten Liste in anderen Hauptgruppen geführt werden

09. September 2014

Kräutergarten klein

BPatG, B. v. 9.9.2014, 25 W (pat) 108/12

Die Bezeichnung „Kräutergarten“ ist für Waren der Klassen 5, 30 und 32 glatt beschreibend und daher nicht schutzfähig. Darüber hinaus fehlt auch das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft.

05. August 2014

Gelovital vs Erovital klein

BPatG, B. v. 5.8.2014, Az. 24 W (pat) 34/14

Zwei für identische Waren eingetragene Marken, die die gleiche Vokalfolge aufweisen und zudem in einem als solchen schutzunfähigen Bestandteil (hier: “vital” u.a. für pharmazeutische Erzeugnisse) übereinstimmen, müssen nicht zwangsläufig verwechslungsfähig sein.

24. Juli 2014

SAVEE vs PHARMA-SAVE klein

BPatG, Beschl. v. 24.7.2014, Az. 30 W (pat) 50/12

Auch wenn Zeichen grundsätzlich als Ganzes wahrgenommen werden, können kennzeichnungsschwache Bestandteile in den Hintergrund treten, so dass das Zeichen nur noch durch die übrigen Elemente geprägt wird. Dies gilt auch, wenn das kennzeichnungsschwache Element wie bei Pharma-Save am Zeichenanfang steht.

03. Juli 2014

Pferdesalbe klein

BPatG, B. v. 3.7.2014, Az. 24 W (pat) 10/13

Marken begegnen dem Verkehr nicht isoliert, sondern regelmäßig im Zusammenhang mit den gekennzeichneten Produkten. Deshalb steht der Umstand, dass der Verkehr einem Zeichen nicht entnehmen kann, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt ist, dem Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nicht entgegen.

01. Juli 2014

DONA vs DONATH klein

BPatG, B. v. 1.7.2014, Az. 27 W (pat) 63/13

Auch wenn Arzneimittel medizinischen Zwecken und Lebensmittel Nährzwecken dienen, kann unter Berücksichtigung der therapeutischen Indikation der Arzneimittel eine gewisse Warenähnlichkeit gegeben sein.

22. Mai 2014

Tobi vs Tebo klein

BPatG, B. v. 22.5.2014, Az. 25 W (pat) 79/12

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr wirkt es sich verwechslungsmindernd aus, wenn es um Arzneimittel gegen chronische Leiden geht. De insoweit betroffenen Patienten sind in besonderer Weise betroffen, fachkundig und sorgfältig.

06. Mai 2014

TapePlus klein

BPatG, B. v. 6.5.2014, Az. 25 W (pat) 107/12

Die Schutzfähigkeit einer Marke ist nach ständiger Rechtsprechung stets im Hinblick auf die konkret von der Marke umfassten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen. Fehlt dem Zeichen insoweit Unterscheidungskraft, kann auch die Anfügung eines nicht unterscheidungskräftiges Elements wie „Plus“ keine Schutzfähigkeit begründen.

28. April 2014

Engel Apotheke klein

BPatG, B. v. 28.4.2014, Az. 25 W (pat) 50/12

Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung für Apotheken (hier: Engel Apotheke) ist in einem einschlägigen Produktzusammenhang nicht unterscheidungskräftig und deshalb nicht geeignet, eine Wort-/Bildmarke zu prägen.

24. April 2014

MIOD klein

BPatG, B. v. 24.4.2014, Az. 24 W (pat) 534/13

Der deutsche Fachverkehr für Mittel zur Gesundheitspflege und für pharmazeutische Produkte sowie die inländischen Erbringer medizinischer Dienstleistungen können im Einzelfall Begriffe des polnischen Grundwortschatzes verstehen.

23. April 2014

vital 4 age klein

BPatG, B. v. 23.4.2014, Az. 25 W (pat) 503/13

Das Anmeldezeichen „vital4age” ist für Babykost, nicht aber für pharmazeutische Erzeugnisse schutzfähig. Soweit etwaigen vergleichbaren Voreintragungen anderes zu entnehmen sein sollte, entfalten diese keine Bindungswirkung.

17. Februar 2014

Novalgin-Rosalgin klein

BPatG, B. v. 17.2.2014, Az. 30 W (pat) 91/11

Hat der Widersprechende für beide Benutzungszeiträume des § 43 Abs. 1 MarkenG Nachweise zur Benutzung der Widerspruchsmarke zu erbringen, so werden Faltschachteln, die in Bezug
 auf den ersten Zeitraum zum Nachweis der Art der Benutzung vorgelegt wurden, für den zweiten Zeitraum nicht automatisch mitberücksichtigt.

06. Februar 2014

Fichtenzauber klein

BPatG, B. v. 6.2.2014, Az. 30 W (pat) 38, 39/12

Die Begriffe „Traum“ und „Zauber“ werden in Wortverbindugnen vom Verkehr als werbetypisches Wertversprechen aufgefasst. Die Zeichen Rosentraum und Fichtenzauber sind daher u.a. für Öle für medizinische Zwecke und andere pharmazeutische Erzeugnisse nicht schutzfähig.

23. Januar 2014

Dorzotim klein

BPatG, B. v. 23.1.2014, Az. 30 W (pat) 19/13

Beim Zeichenvergleich können einzelne Bestandteile eines Gesamtzeichens außer Acht gelassen werden, wenn der Verkehr in ihnen einen Sachhinweis erkennt oder zumindest vermutet.

23. Januar 2014

Vermitox Vebitox klein

BPatG, B. v. 23.1.2014, Az. 30 W (pat) 1/13

Auch kennzeichnungsschwache bzw. schutzunfähige Zeichen können als Bestandteil einer Gesamtkennzeichnung verwechslungsfördernd wirken. Dies ist etwa in Bezug auf die gemeinsame Endung „-tox“ anzunehmen, die in den Zeichen Vermitox und VebiTOX für „Toxin“ steht.

16. Januar 2014

Pantopan Pantoprem klein

BPatG, B. v. 16.1.2014, Az. 25 W (pat) 72/12

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind Zeichenbestandteile, die auf einen im Einzelfall einschlägigen Wirkstoff schließen lassen, zu gewichten. Übereinstimmungen in solch sprechenden Elementen können deshalb aus Rechtsgründen zu relativieren sein.

16. Januar 2014

Apocheck klein

BPatG, B. v. 16.1.2014, Az. 30 W (pat) 55/12

„Apocheck“ kann beschreibend auf eine Untersuchung in einer Apotheke hinweisen. Dass „APO“ zugleich eine Abkürzung für weitere Begriffe ist und der Umstand, dass es im Zusammenhang mit Apotheken vielfach als Element einer Marken- oder Firmenkennzeichnung Verwendung findet, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

09. Januar 2014

Face Clinic klein

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 30 W (pat) 13/12

Eine Wort-/Bildmarke kann trotz fehlender Unterscheidungskraft des Wortelements in ihrer Gesamtheit Unterscheidungskraft haben, wenn jedenfalls das Bildelement als Herkunftshinweis verstanden wird.

09. Januar 2014

Valtenberg-Apotheke klein

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 25 W (pat) 18/12

Der Slogan „Valtenberg-Apotheke - weil Lebensfreude Gesundheit braucht!“ ist für Arzneimittel und andere apothekentypische Waren und Dienstleistungen schutzfähig. Das Zeichen ist nicht beschreibend und weist mit dem Begriff „Valtenberg“ ein unterscheidungskräftiges Element auf.