Tag-Archiv: absolute Eintragungshindernisse

07. August 2016

Salviacur klein

BPatG, B. v. 23.6.2016, Az. 25 W (pat) 106/14

Für das Bestehen eines absoluten Eintragungshindernisses genügt es, dass das als Marke angemeldete Zeichen aus Sicht des Fachverkehrs keine Unterscheidungskraft aufweist.

07. Februar 2016

IRAP klein

EuG, Urt. v. 12.11.15, T-253/13

Der Begriff „IRAP“ ist mangels Unterscheidungskraft für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 5, 10, 42 und 44 nicht eintragungsfähig. Der im vorliegenden Fall allein relevante Fachverkehr versteht das Zeichen als Abkürzung für „Interleukin-1-Rezeptor- Antagonist-Protein.“

26. November 2015

sweat off klein

BPatG, B. v. 27.8.2015, Az. 30 W (pat) 23/13

Die Wortfolge „sweat off – Free your life.“ ist als Kombination einer beschreibenden Wirkungs- bzw. Bestimmungsangabe und eines anpreisenden Werbeslogans für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 42 und 44 nicht unterscheidungskräftig.

07. November 2015

Mega Men klein

BPatG, B. v. 8.10.2015, 25 W (pat) 5/13

Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig.

25. Oktober 2015

MPH klein

BPatG, B. v. 29.07.2015, 29 W (pat) 78/12

Eine Buchstabenfolge ist dann nicht eintragungsfähig, wenn sie die gebräuchliche und für die angesprochenen Verkehrskreise verständliche Abkürzung einer beschreibenden Angabe darstellt.

15. Oktober 2015

BIO ORGANIC klein

EuG, Urt. v. 10.09.15, T-610/14

Der Begriff „BIO organic“ ist für die Waren der Klasse 3 und 5 unmittelbar beschreibend und deshalb jedenfalls bei einer banalen grafischen Ausgestaltung nicht eintragungsfähig.

17. September 2015

Arthromobil klein

BPatG, B. v. 21.5.2015, Az. 30 W (pat) 30/13

Der Umstand, dass der Fachverkehr sowie fachlich interessierte Teile wie hier bei Arthromobil den Sinngehalt der Elemente eines Zeichens verstehen und einen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren herstellen, reicht für sich genommen noch nicht aus, um dem Gesamtzeichen Schutz zu versagen.

09. Februar 2015

Crosstape klein

BPatG, B. v. 5.1.2015, 25 W (pat) 14/13

Das Zeichen CROSSTAPE ist beschreibend für kreuzförmige bzw. querverlaufende Pflaster und Klebebänder und war daher aufgrund fehlender Unterscheidungskraft für die umfassten Waren der Klasse 5 für nichtig zu erklären.

18. November 2014

THE YOUTH EXPERTS klein

EuG, Urt. v. 18.11.2014, T-484/13

Auch wenn für Slogans grundsätzlich keine strengeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit zu stellen sind, sind sie nicht eintragbar, wenn der Verkehr in ihnen bloß eine anpreisende Werbebotschaft sieht. Die Eintragung in anderen Jurisdiktionen hat keine Auswirkung auf die Eintragbarkeit im Gemeinschaftsmarkenregister.

12. November 2014

Notfall klein

EuG, Urt. v. 12.11.2014, T-188/13

Das Zeichen „NOTFALL“ verweist in generischer Weise auf eine Situation, in der dringend Hilfe benötigt wird oder in der etwas Bestimmtes nötig ist oder gebraucht wird. Es ist daher für Waren der Klasse 5 rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig.

23. April 2014

vital 4 age klein

BPatG, B. v. 23.4.2014, Az. 25 W (pat) 503/13

Das Anmeldezeichen „vital4age” ist für Babykost, nicht aber für pharmazeutische Erzeugnisse schutzfähig. Soweit etwaigen vergleichbaren Voreintragungen anderes zu entnehmen sein sollte, entfalten diese keine Bindungswirkung.

19. Februar 2014

Hot klein
HOT

BGH, B. v. 19.2.2014, Az. I ZB 3/13

Hat ein Markenwort (...) mehrere Bedeutungen (...), die sämtlich in Bezug auf die eingetragenen Waren (...) beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus.

06. Februar 2014

Fichtenzauber klein

BPatG, B. v. 6.2.2014, Az. 30 W (pat) 38, 39/12

Die Begriffe „Traum“ und „Zauber“ werden in Wortverbindugnen vom Verkehr als werbetypisches Wertversprechen aufgefasst. Die Zeichen Rosentraum und Fichtenzauber sind daher u.a. für Öle für medizinische Zwecke und andere pharmazeutische Erzeugnisse nicht schutzfähig.

16. Januar 2014

Apocheck klein

BPatG, B. v. 16.1.2014, Az. 30 W (pat) 55/12

„Apocheck“ kann beschreibend auf eine Untersuchung in einer Apotheke hinweisen. Dass „APO“ zugleich eine Abkürzung für weitere Begriffe ist und der Umstand, dass es im Zusammenhang mit Apotheken vielfach als Element einer Marken- oder Firmenkennzeichnung Verwendung findet, rechtfertigt keine andere Beurteilung.

09. Januar 2014

Face Clinic klein

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 30 W (pat) 13/12

Eine Wort-/Bildmarke kann trotz fehlender Unterscheidungskraft des Wortelements in ihrer Gesamtheit Unterscheidungskraft haben, wenn jedenfalls das Bildelement als Herkunftshinweis verstanden wird.

09. Januar 2014

Valtenberg-Apotheke klein

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 25 W (pat) 18/12

Der Slogan „Valtenberg-Apotheke - weil Lebensfreude Gesundheit braucht!“ ist für Arzneimittel und andere apothekentypische Waren und Dienstleistungen schutzfähig. Das Zeichen ist nicht beschreibend und weist mit dem Begriff „Valtenberg“ ein unterscheidungskräftiges Element auf.