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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
23. Januar 2014

BPatG, B. v. 23.1.2014, Az. 30 W (pat) 1/13

Auch kennzeichnungsschwache bzw. schutzunfähige Zeichen können als Bestandteil einer Gesamtkennzeichnung verwechslungsfördernd wirken. Dies ist etwa in Bezug auf die gemeinsame Endung „-tox“ anzunehmen, die in den Zeichen Vermitox und VebiTOX für „Toxin“ steht.
21. Januar 2014

EuG, Urt. v. 21.1.2014, T-113/12

Muss der Widersprechende die rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke belegen, so reicht der Nachweis nicht aus, dass es mit dem Widersprechenden einen gleichnamigen Arzneimittelhersteller gibt.
16. Januar 2014

BPatG, B. v. 16.1.2014, Az. 25 W (pat) 72/12

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr sind Zeichenbestandteile, die auf einen im Einzelfall einschlägigen Wirkstoff schließen lassen, zu gewichten. Übereinstimmungen in solch sprechenden Elementen können deshalb aus Rechtsgründen zu relativieren sein.
16. Januar 2014

BPatG, B. v. 16.1.2014, Az. 30 W (pat) 55/12

„Apocheck“ kann beschreibend auf eine Untersuchung in einer Apotheke hinweisen. Dass „APO“ zugleich eine Abkürzung für weitere Begriffe ist und der Umstand, dass es im Zusammenhang mit Apotheken vielfach als Element einer Marken- oder Firmenkennzeichnung Verwendung findet, rechtfertigt keine andere Beurteilung.
09. Januar 2014

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 30 W (pat) 13/12

Eine Wort-/Bildmarke kann trotz fehlender Unterscheidungskraft des Wortelements in ihrer Gesamtheit Unterscheidungskraft haben, wenn jedenfalls das Bildelement als Herkunftshinweis verstanden wird.
09. Januar 2014

BPatG, B. v. 9.1.2014, Az. 25 W (pat) 18/12

Der Slogan „Valtenberg-Apotheke - weil Lebensfreude Gesundheit braucht!“ ist für Arzneimittel und andere apothekentypische Waren und Dienstleistungen schutzfähig. Das Zeichen ist nicht beschreibend und weist mit dem Begriff „Valtenberg“ ein unterscheidungskräftiges Element auf.