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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
22. Mai 2014

BPatG, B. v. 22.5.2014, Az. 25 W (pat) 79/12

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr wirkt es sich verwechslungsmindernd aus, wenn es um Arzneimittel gegen chronische Leiden geht. De insoweit betroffenen Patienten sind in besonderer Weise betroffen, fachkundig und sorgfältig.
14. Mai 2014

BPatG, B. v. 14.5.2014, Az. 28 W (pat) 564/12

Bei eingliedrigen, zusammengeschriebenen Zeichen hat der Verkehr nur ausnahmsweise Anlass, das Gesamtzeichen dergestalt zu zergliedern, dass sein Gesamteindruck nur durch ein Element geprägt wird. Wenn die Elemente wie hier bei Heliomedical miteinander verschmelzen, habe kein Element eine selbstständig kollisionsbegründende Stellung.
06. Mai 2014

BPatG, B. v. 6.5.2014, Az. 25 W (pat) 107/12

Die Schutzfähigkeit einer Marke ist nach ständiger Rechtsprechung stets im Hinblick auf die konkret von der Marke umfassten Waren und Dienstleistungen zu beurteilen. Fehlt dem Zeichen insoweit Unterscheidungskraft, kann auch die Anfügung eines nicht unterscheidungskräftiges Elements wie „Plus“ keine Schutzfähigkeit begründen.
28. April 2014

BPatG, B. v. 28.4.2014, Az. 25 W (pat) 50/12

Eine übliche und zudem häufig verwendete Platzgeschäftsbezeichnung für Apotheken (hier: Engel Apotheke) ist in einem einschlägigen Produktzusammenhang nicht unterscheidungskräftig und deshalb nicht geeignet, eine Wort-/Bildmarke zu prägen.
28. April 2014

EuG, Urt. v. 28.4.2014, T-473/11

Die Zeichen „Menodoron“ und „Menochron“ sind verwechslungsfähig. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das relevante Publikum, zu dem auch Endverbraucher gehören, ausreichende Sprach- und Fachkenntnisse hat, um den Sinn der Bestandteile „Meno-“, „-chron“ oder „-doron“ zu verstehen.
24. April 2014

BPatG, B. v. 24.4.2014, Az. 24 W (pat) 534/13

Der deutsche Fachverkehr für Mittel zur Gesundheitspflege und für pharmazeutische Produkte sowie die inländischen Erbringer medizinischer Dienstleistungen können im Einzelfall Begriffe des polnischen Grundwortschatzes verstehen.
23. April 2014

BPatG, B. v. 23.4.2014, Az. 25 W (pat) 503/13

Das Anmeldezeichen „vital4age” ist für Babykost, nicht aber für pharmazeutische Erzeugnisse schutzfähig. Soweit etwaigen vergleichbaren Voreintragungen anderes zu entnehmen sein sollte, entfalten diese keine Bindungswirkung.
19. Februar 2014

BGH, B. v. 19.2.2014, Az. I ZB 3/13

Hat ein Markenwort (...) mehrere Bedeutungen (...), die sämtlich in Bezug auf die eingetragenen Waren (...) beschreibend sind, reicht der allein durch die verschiedenen Deutungsmöglichkeiten hervorgerufene Interpretationsaufwand des Verkehrs für die Bejahung einer Unterscheidungskraft nicht aus.
17. Februar 2014

BPatG, B. v. 17.2.2014, Az. 30 W (pat) 91/11

Hat der Widersprechende für beide Benutzungszeiträume des § 43 Abs. 1 MarkenG Nachweise zur Benutzung der Widerspruchsmarke zu erbringen, so werden Faltschachteln, die in Bezug auf den ersten Zeitraum zum Nachweis der Art der Benutzung vorgelegt wurden, für den zweiten Zeitraum nicht automatisch mitberücksichtigt.
13. Februar 2014

BPatG, B. v. 13.2.2014, Az. 30 W (pat) 43/12

Zur Annahme von Verwechslungsgefahr reicht es aus, wenn sich zwei kollidierende Marken in klanglicher Hinsicht ähneln. Selbst deutlich erkennbare schriftbildliche Unterschiede können diese kollisionsbegründend Ähnlichkeit nicht neutralisieren.
06. Februar 2014

BPatG, B. v. 6.2.2014, Az. 30 W (pat) 38, 39/12

Die Begriffe „Traum“ und „Zauber“ werden in Wortverbindugnen vom Verkehr als werbetypisches Wertversprechen aufgefasst. Die Zeichen Rosentraum und Fichtenzauber sind daher u.a. für Öle für medizinische Zwecke und andere pharmazeutische Erzeugnisse nicht schutzfähig.
30. Januar 2014

BGH, Urt. v. 30.1.2014, Az. I ZR 107/10

Auf den außerkennzeichenrechtlichen Löschungsanspruch nach § 8 Abs. 1, §§ 3, 4 Nr. 10 UWG wegen unlauterer Behinderung aufgrund einer bösgläubigen Anmeldung einer Marke findet die Vorschrift des § 52 Abs. 2 MarkenG entsprechende Anwendung.
23. Januar 2014

BPatG, B. v. 23.1.2014, Az. 30 W (pat) 19/13

Beim Zeichenvergleich können einzelne Bestandteile eines Gesamtzeichens außer Acht gelassen werden, wenn der Verkehr in ihnen einen Sachhinweis erkennt oder zumindest vermutet.