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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
18. November 2014

EuG, Urt. v. 18.11.2014, T-484/13

Auch wenn für Slogans grundsätzlich keine strengeren Anforderungen an die Schutzfähigkeit zu stellen sind, sind sie nicht eintragbar, wenn der Verkehr in ihnen bloß eine anpreisende Werbebotschaft sieht. Die Eintragung in anderen Jurisdiktionen hat keine Auswirkung auf die Eintragbarkeit im Gemeinschaftsmarkenregister.
12. November 2014

EuG, Urt. v. 12.11.2014, T-504/12

Das Zeichen „NOTFALL CREME“ verweist in generischer Weise auf eine Situation, in der dringend Hilfe benötigt wird oder in der etwas Bestimmtes nötig ist oder gebraucht wird. Es ist daher für Waren der Klasse 5 rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig. Auch eine banale grafische Gestaltung kann der Marke nicht zur Eintragung verh
12. November 2014

EuG, Urt. v. 12.11.2014, T-188/13

Das Zeichen „NOTFALL“ verweist in generischer Weise auf eine Situation, in der dringend Hilfe benötigt wird oder in der etwas Bestimmtes nötig ist oder gebraucht wird. Es ist daher für Waren der Klasse 5 rein beschreibend und nicht unterscheidungskräftig.
12. November 2014

BPatG, B. v. 12.11.2014, 25 W (pat) 507/13

Zwischen Kosmetika und Dermatika besteht eine große Ähnlichkeit. Die hierfür sprechenden Gesichtspunkte lassen sich auf das Verhältnis zwischen Kosmetika und Antimykotika übertragen, die ihrerseits zu Dermatika identisch oder hochgradig ähnlich sind. Dass Dermatika und Antimykotika in der Roten Liste in anderen Hauptgruppen geführt werden
16. Oktober 2014

EuG, Urt. v. 16.10.2014, T-444/12

Hygienewindeln und pharmazeutische Produkte mit Lactobacillus acidophilus weisen nur eine geringe Warenähnlichkeit auf. Auch wenn medizinische Hygienewindeln theoretisch denkbar sind, reicht dies zur Begründung einer hohen Warenähnlichkeit nicht aus, wenn es an einem entsprechenden Nachweis fehlt.
24. September 2014

EuG, Urt. v. 24.9.2014, T-493/12

Auch wenn der Verkehr seine Aufmerksamkeit regelmäßig im besonderen Maße auf den Zeichenanfang richtet, können übereinstimmende Endungen erheblich zur Zeichenähnlichkeit beitragen, zumal der Verkehr die gemeinsame Endung auch als Hinweis auf eine Produktfamilie verstehen kann.
10. September 2014

EuG, Urt. v. 10.9.2014, T-218/12

Pharmazeutische Erzeugnisse und Medizinprodukte können einander ähnlich sein, wenn sie in demselben medizinischen Fachbereich eingesetzt und daher als einander ergänzende Waren angesehen werden können.
09. September 2014

BPatG, B. v. 9.9.2014, 25 W (pat) 108/12

Die Bezeichnung „Kräutergarten“ ist für Waren der Klassen 5, 30 und 32 glatt beschreibend und daher nicht schutzfähig. Darüber hinaus fehlt auch das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft.
05. August 2014

BPatG, B. v. 5.8.2014, Az. 24 W (pat) 34/14

Zwei für identische Waren eingetragene Marken, die die gleiche Vokalfolge aufweisen und zudem in einem als solchen schutzunfähigen Bestandteil (hier: “vital” u.a. für pharmazeutische Erzeugnisse) übereinstimmen, müssen nicht zwangsläufig verwechslungsfähig sein.
24. Juli 2014

BPatG, Beschl. v. 24.7.2014, Az. 30 W (pat) 50/12

Auch wenn Zeichen grundsätzlich als Ganzes wahrgenommen werden, können kennzeichnungsschwache Bestandteile in den Hintergrund treten, so dass das Zeichen nur noch durch die übrigen Elemente geprägt wird. Dies gilt auch, wenn das kennzeichnungsschwache Element wie bei Pharma-Save am Zeichenanfang steht.
16. Juli 2014

EuG, Urt. v. 16.7.2014, T-324/13

Auch kennzeichnungsschwache Elemente können den Gesamteindruck eines Gesamtzeichens mitprägen, insbesondere wenn sie durch ihre Platzierung am Zeichenenafang oder ihre Größe hervorstechen. Dies ist bei der Anfangssilbe „Fem-“ in den Zeichen Femibion und Femivia der Fall.
03. Juli 2014

BPatG, B. v. 3.7.2014, Az. 24 W (pat) 10/13

Marken begegnen dem Verkehr nicht isoliert, sondern regelmäßig im Zusammenhang mit den gekennzeichneten Produkten. Deshalb steht der Umstand, dass der Verkehr einem Zeichen nicht entnehmen kann, für welche Art der Anwendung die Ware bestimmt ist, dem Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft nicht entgegen.
01. Juli 2014

BPatG, B. v. 1.7.2014, Az. 27 W (pat) 63/13

Auch wenn Arzneimittel medizinischen Zwecken und Lebensmittel Nährzwecken dienen, kann unter Berücksichtigung der therapeutischen Indikation der Arzneimittel eine gewisse Warenähnlichkeit gegeben sein.