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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
07. August 2015

BPatG, B. v. 15.7.2015, Az. 25 W (pat) 603/12

Sind bei einer Wortkombination wie hier „Silicium-Sorbent“ ohne konkreten Produktbezug mehrere Verständnismöglichkeiten gegeben, so ist das Zeichen regelmäßig bereits dann schutzunfähig, wenn eine der möglichen Bedeutungen beschreibenden Charakter hat.
26. Juli 2015

EuG, Urt. v. 15.7.2015, T-611/13

Die Schutzfähigkeit einer Marke ist stets mit Blick auf die konkret beanspruchten Waren zu beurteilen. Die Wort-/Bildmarke HOT ist nur für Gleitmittel für pharmazeutische Zwecke, nicht aber für Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke in Klasse 5 schutzfähig.
12. Juli 2015

EuG, Urt. v. 16.6.2015, T-654/13

Der in Rede stehende weiß-rot gefärbte zylindrische Behälter ist mangels Unterscheidungskraft selbst dann nicht als 3D-Marke in das Gemeinschaftsmarkenregister einzutragen, wenn er eine innovative Form aufweist, die sich von am Markt üblichen Formen abhebt.
05. Juli 2015

BPatG, B. v. 1.6.2015, Az. 24 W (pat) 46/1

Die Marke SANDER wird trotz geringer Umsatzzahlen rechtserhaltend benutzt. Das Zeichen ist mit der Marke SANDTER 1953 klanglich verwechselbar ähnlich.
29. Juni 2015

BPatG, B. v. 15.1.2015, Az. 25 W (pat) 76/11

Für die Auslegung, ob die mit der Marke gekennzeichnete Ware unter einen Warenbegriff des Verzeichnisses fällt, ist von der natürlichen Bedeutung des Begriffs nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie von der bei der Klasseneinteilung und der Ähnlichkeit von Waren verwendeten Fachterminologie auszugehen.
27. Juni 2015

BPatG, B. v. 22.1.2015, Az. 30 W (pat) 10/12

Besteht ein Zeichen aus einem beschreibenden Element (hier: deutsche internet apotheke) und einer als solchen nicht sofort erkennbaren, graphisch herausgestellten Kurzform desselben (hier: diapo), so ist in Kollisionsfällen vorrangig auf den letztgenannten Bestandteil abzustellen.
14. Juni 2015

EuG, Urt. v. 3.6.15, T-544/12 und T-546/12

Zwischen den Arzneimittelmarken PENTASA und PENSA besteht Verwechslungsgefahr. Beim Warenvergleich kommt es grundsätzlich auf die Warenverzeichnisse und nicht die tatsächliche oder beabsichtigte Markennutzung an. Der Begriff „PENTASA“ hat für die angesprochenen Verkehrskreise keinen Bedeutungsgehalt.
07. Juni 2015

BPatG, B. v. 26.5.2015, Az. 27 W (pat) 507/15

Einfache graphische Gestaltungen und Verzierungen des Schriftbildes sind nicht geeignet, die fehlende Unterscheidungskraft der Wortelemente (hier: „rauch frei spritze“ u.a. für medizinische Präparate und Artikel) aufzuwiegen.
23. Mai 2015

EuG, Urt. v. 7.5.2015, T-599/13

Es besteht keine Verwechslungsgefahr zwischen einer Wort-/Bildmarke mit der Darstellung eines Tigers und dem Begriff „GelenkGold“ einerseits und einer ausschließlich aus der Darstellung eines Tigers bestehenden Bildmarke andererseits.
20. Mai 2015

BPatG, Beschl. v. 2.4.2015, 24 W (pat) 7/12

Zwischen Waren der Klasse 3 und Waren mit medizinischer Zweckbestimmung in Klasse 5 kann bei funktionaler Austauschbarkeit eine durchschnittliche Warenähnlichkeit bestehen. Das führt bei ebenfalls durchschnittlicher Kennzeichnungskraft und klanglicher Ähnlichkeit der Vergleichszeichen zu Verwechslungsgefahr.
14. Mai 2015

Margret Knitter, LL.M.

It is a common practice that pharmaceutical trade marks allude to international non-proprietary names. The article explains, how such an allusion impacts on the scope of protection under German law.
19. April 2015

EuGH, Urt. v. 20.1.2015, C-311/14 P

MENODORON und MENOCHRON sind verwechselbar ähnlich. Der allgemeine Verbraucher ist nicht in der Lage die Bedeutung des lateinischen Wortstamms MENO, des griechischen Wortstammes CHRON und zudem noch einen kennzeichnenden Hinweis von DORON auf die Verwendung von Alendronsäure zu verstehen.
12. April 2015

EuG, Urt. v. 26.3.2015, T-551/13

Auch wenn der Zeichenbestandteil „-med“ (wie hier in VAMED und AKTIVAMED) auf den Bereich der Medizin hindeutet, ist es nicht gerechtfertigt, ihm bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr eine nur untergeordnete Bedeutung beizumessen.