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A blog is only as good as its contents and the same is even more true for journals. Luckily, we have many highly qualified readers who are well familiar with pharmaceutical trademarks. For the upcoming edition of the PuM magazine we invite you to share your experience and to contribute with an article on the protectability of shapes of tablets in your jurisdiction as three-dimensional or figurative trademarks.
06. Januar 2016

BGH, B. v. 13.8.2015, Az. I ZB 76/14

Das Recht auf rechtliches Gehör ist nicht schon dadurch verletzt, dass das Gericht in seiner Entscheidungsbegründung nicht ausdrücklich auf jedes Parteivorbringen eingeht. Auch die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit sowie der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit liegt außerhalb des Kontrollbereichs einer Gehörverletzung.
29. Dezember 2015

BPatG, B. v. 2.10.2015, Az. 25 W (pat) 107/14

Die Wortmarke „Sebamed“ und die Wort-/Bildmarke „fedamed“ sind verwechslungsfähig. Beim Zeichenvergleich ist das kennzeichnungsschwache Element „med“ mitzuberücksichtigen.
20. Dezember 2015

OLG Köln, Urt. v. 12.6.2015, Az. 6 U 188/14

Darstellungen auf Arzneimittelpackungen sind nur dann unzulässig, wenn sie einen werblichen Überschuss enthalten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden. Ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall unter Mitberücksichtigung des Marktumfelds zu beurteilen.
05. Dezember 2015

EuG, Urt. v. 22.10.2015, T-309/13

Bei Zahnpflegekaugummis und Mundwassern ist der allgemeine Verbraucher nur durchschnittlich aufmerksam, auch wenn diese Waren teilweise einen medizinischen Zweck erfüllen können.
26. November 2015

BPatG, B. v. 27.8.2015, Az. 30 W (pat) 23/13

Die Wortfolge „sweat off – Free your life.“ ist als Kombination einer beschreibenden Wirkungs- bzw. Bestimmungsangabe und eines anpreisenden Werbeslogans für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 42 und 44 nicht unterscheidungskräftig.
19. November 2015

BPatG, B. v. 7.7.2015, Az. 24 W (pat) 14/13

Die Zeichen „IASAN“ und „ISANA“ können verwechslungsfähig sein. Eine nur entfernte Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit reicht für die Annahme einer Verwechslungsgefahr allerdings nicht aus.
12. November 2015

UK High Court, judgment of 6 October 2015

UK Feature: Case comment on Flynn Pharma Ltd v Drugsrus Ltd and Tenolol Ltd [2015] EWHC 2759 (Ch)
07. November 2015

BPatG, B. v. 8.10.2015, 25 W (pat) 5/13

Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig.
25. Oktober 2015

BPatG, B. v. 29.07.2015, 29 W (pat) 78/12

Eine Buchstabenfolge ist dann nicht eintragungsfähig, wenn sie die gebräuchliche und für die angesprochenen Verkehrskreise verständliche Abkürzung einer beschreibenden Angabe darstellt.
15. Oktober 2015

EuG, Urt. v. 10.09.15, T-610/14

Der Begriff „BIO organic“ ist für die Waren der Klasse 3 und 5 unmittelbar beschreibend und deshalb jedenfalls bei einer banalen grafischen Ausgestaltung nicht eintragungsfähig.
10. Oktober 2015

BPatG, B. v. 25.3.2015, Az. 29 W (pat) 532/12

Das BPatG nimmt ausführlich zur Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit im pharmazeutischen Bereich Stellung. Die Marken MEVIDA und MELVITA sind hinsichtlich eines Teils der Waren und Dienstleistungen verwechselbar.
25. September 2015

EuG, Urt. v. 16.6.2015, T-306/13

Meldet ein Geschäftsführer eines Unternehmens das von diesem als Unternehmensname genutzte Zeichen kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen über einen Strohmann als Gemeinschaftsmarke an, ohne das Unternehmen hierüber zu informieren, kann eine bösgläubige Markenanmeldung vorliegen.
17. September 2015

BPatG, B. v. 21.5.2015, Az. 30 W (pat) 30/13

Der Umstand, dass der Fachverkehr sowie fachlich interessierte Teile wie hier bei Arthromobil den Sinngehalt der Elemente eines Zeichens verstehen und einen beschreibenden Bezug zu den beanspruchten Waren herstellen, reicht für sich genommen noch nicht aus, um dem Gesamtzeichen Schutz zu versagen.