BPatG, B. v. 28.4.2016, Az. 25 W (pat) 18/15
Die Zeichen Umckaloabo und Afrokulabo sind nicht verwechslungsfähig. Der Umstand, dass es sich jeweils um lange und schwer einprägsame Zeichen handelt, die in Richtung einer afrikanischen Sprache gedeutet werden können, erlaubt keine andere Beurteilung.