BPatG, B. v. 15.1.2015, Az. 25 W (pat) 76/11
Für die Auslegung, ob die mit der Marke gekennzeichnete Ware unter einen Warenbegriff des Verzeichnisses fällt, ist von der natürlichen Bedeutung des Begriffs nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie von der bei der Klasseneinteilung und der Ähnlichkeit von Waren verwendeten Fachterminologie auszugehen.