Suchergebnisse für: Dr. Ralf Möller

23. Dezember 2016

retisan-vs-renasan-klein

EUIPO, Beschl. v. 22. 11.2016 (B 2 566 175)

Zwischen den Zeichen RETISAN und RENASAN besteht im Hinblick auf Waren der Klasse 3 und 5 – trotz teilweiser Warenidentität und unterstellter durchschnittlicher Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr.

05. Juli 2016

Mivacron Mitochron small

EuG, Urt. v. 13. 5.2016, T-312/15

Zwischen den Zeichen MIVACRON und MITOCHRON besteht im Hinblick auf Waren der Klasse 5 – trotz erhöhter Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – Verwechslungsgefahr.

07. Februar 2016

IRAP klein

EuG, Urt. v. 12.11.15, T-253/13

Der Begriff „IRAP“ ist mangels Unterscheidungskraft für Waren und Dienstleistungen der Klassen 1, 5, 10, 42 und 44 nicht eintragungsfähig. Der im vorliegenden Fall allein relevante Fachverkehr versteht das Zeichen als Abkürzung für „Interleukin-1-Rezeptor- Antagonist-Protein.“

07. November 2015

Mega Men klein

BPatG, B. v. 8.10.2015, 25 W (pat) 5/13

Der Begriff „MEGA MEN“ ist für diätetische Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke unterscheidungskräftig und damit eintragungsfähig.

15. Oktober 2015

BIO ORGANIC klein

EuG, Urt. v. 10.09.15, T-610/14

Der Begriff „BIO organic“ ist für die Waren der Klasse 3 und 5 unmittelbar beschreibend und deshalb jedenfalls bei einer banalen grafischen Ausgestaltung nicht eintragungsfähig.

14. Juni 2015

Pentasa vs Pensa klein

EuG, Urt. v. 3.6.15, T-544/12 und T-546/12

Zwischen den Arzneimittelmarken PENTASA und PENSA besteht Verwechslungsgefahr. Beim Warenvergleich kommt es grundsätzlich auf die Warenverzeichnisse und nicht die tatsächliche oder beabsichtigte Markennutzung an. Der Begriff „PENTASA“ hat für die angesprochenen Verkehrskreise keinen Bedeutungsgehalt.

05. März 2015

Zebinix vs Zebexir klein

EuG, Urt. v. 3.3.2015, T-366/11

Zwischen den Wortmarken ZEBINIX und ZEBEXIR besteht für den Durchschnittsverbraucher Verwechslungsgefahr bei zugrundegelegter Identität der in den Klassen 3 und 5 geschützten bzw. angemeldeten Waren.

11. Dezember 2014

Pramino vs Premino klein

EuGH, Urt. v. 11.12.14, C-31/14 P

Die Einschränkung des Warenverzeichnisses auf die therapeutische Indikation eines Arzneimittels ist zulässig und bei der Beurteilung der Warenähnlichkeit zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sie erst nachträglich und mit einer für sich genommenen unerheblichen Einschränkung (hier: fehlende Verschreibungspflicht) verbunden wird.