EUIPO, Beschl. v. 22. 11.2016 (B 2 566 175)
Zwischen den Zeichen RETISAN und RENASAN besteht im Hinblick auf Waren der Klasse 3 und 5 – trotz teilweiser Warenidentität und unterstellter durchschnittlicher Aufmerksamkeit der angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr.